Ausschreibung FD-Pokalwettfahrten 2011

Ausschreibung: Für FD-Pokalwettfahrten 2011
am 18. und 19. Juni 2011 auf dem Simssee
Ausgeschrieben: für FD, RR Wertungsfaktor 1,2
Wettfahrten: 1. Start am 18. Juni 2011, 13 Uhr. Vier Wettfahrten sind vorgesehen.
Die weiteren Startzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Werden 4 Wettfahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jedes Teilnehmers nicht gewertet.
Wertung: Nach Low-Point-System, WR
Meldestelle: Christian Staufner, Mitterfeldstr. 31, 83071 Stephanskirchen
Telefon: 08036/2053, Fax 08036/4609
... oder gleich melden per Meldeformular
Meldegeld: 40,-- Euro zahlbar vor dem ersten Start
oder auf Konto Nr.102 533 Stadtsparkassse Rosenheim
Meldeschluss:

12. Juni 2011 (Datum des Poststempels)
Der Aufschlag für Nachmeldungen beträgt 10,-- Euro

Preise: Punktpreise für das erste Drittel, Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Wanderpreis für den punktbesten FD
gegeben von Richard Buchecker
Anrechte
2002 Lohner/Matthes SCS
2003 Lohner/Lohner SCS/DTYC
2004 Lohner/Lohner SCS/DTYC
2005 Lohner/Lohner SCS/DTYC
2006 Aichholzer/Zwingerle SCTWV/YKA
2007 Aichholzer/Danninger SCTW/SCNS
2008 Volkmann/Schuster SCSTS/MRSV
2009 Müller/Aicher SCSTS/SVW
2010 Müller/Seebauer SCSTS/SCSTS
Segelbestimmungen:

Gesegelt wird nach den ISAF-WR neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, den Klassenvorschriften, und den Segelanweisungen des SRS.

Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen durch die Wettfahrtleitung sind durch Aushang am Schwarzen Brett verbindlich.

Werbung: Entsprechend den Richtlinien der WR, Regel A4 Kategorie B zugelassen.
Start und Ziel: Start- und Zielschiff des SRS
Kursplan: Kursplan, Segelanweisungen sowie Programm und Teilnehmerlisten werden ca. eine Stunde vor dem ersten Start ausgegeben
Mitteilungen: Am Schwarzen Brett sind bindend.
Bootsliegeplatz: Auf dem Clubgelände des SRS bei Baierbach am Simssee. Ab dem Bahnübergang in Stephanskirchen weisen an den Kreuzungen SRS-Schilder den Weg zum Vereinsgelände.
Veranstaltungen: Am Samstag nach den Wettfahrten Seglerhock mit Brotzeit und Freibier auf dem Clubgelände.
Das Clubhaus ist während der beiden Wettfahrttage bewirtschaftet.
Quartierwünsche: Verkehrsverein Simssee, 83071 Stephanskirchen, Tel.08036 / 615
Boadwirt, Leonhardspfunzen, Tel. 08031/27430
Gasthof zur Post, Prutting, Tel.08036 / 676, Fax 08036/27312
Gasthof Schmidmayer, Schwabering, Tel.  08053/9353
Gasthof Hirzinger, Söllhuben, Tel.08036 / 1266, Fax 08036/4336
Huberhof, Baierbach,  Tel.08036 / 7205
Alter Wirt, Riedering, Tel.08036 / 7855
Weinbergnest beim Gocklwirt, Tel. 08036/2559
Wirt von Persdorf, Tel. 08036/307330, Fax 08036/3073333
Wohnwagen/Wohnmobilstandplatz bitte anmelden
Verantwortliche
Führung eines Bootes:
In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.

Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel:

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
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