| Ausschreibung: |
29er-Format-Cup und Laser500-Cup am 8. und 9. Mai 2010 auf dem Simssee |
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| Ausgeschrieben: | Für 29er und Laser500 | |
| Wettfahrten: |
1. Start am 8. Mai 2010, 11 Uhr. Für 29er sind acht, für Laser500sind vier Wettfahrten vorgesehen. Die weiteren Startzeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Laser5000: Werden 4 Wettfahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jedes Teilnehmers nicht gewertet. 29er: Werden 5,6 oder 7 Wettfahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jedes Teilnehmers nicht gewertet, werden 8 Wettfahrten gesegelt, so werden die 2 schlechtesten Ergebnisse nicht gewertet. |
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| Wertung: | Nach Low-Point-System, WR | |
| Meldestelle: | Christian Staufner, Mitterfeldstr. 31, 83071 Stephanskirchen Telefon: 08036/2053, Fax 08036/4609 ... oder gleich melden per Meldeformular |
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| Meldegeld: |
30,-- Euro pro Boot, zahlbar vor dem ersten Start, oder auf Konto Nr.102533 bei der Sparkasse Rosenheim |
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| Meldeschluss: |
4. Mai 2010, Datum des Poststempels. |
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| Preise: |
Punktpreise für das erste Drittel, Erinnerungspreise für alle Teilnehmer
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| Segelbestimmungen: | Gesegelt wird nach den ISAF-WR neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, den Klassenvorschriften und den Segelanweisungen des SRS. Änderungen und Ergänzungen der Segelanweisungen durch die Wettfahrtleitung sind durch Aushang am Schwarzen Brett verbindlich | |
| Start und Ziel: | Start- und Zielschiff des SRS | |
| Kursplan: | Kursplan, Segelanweisungen, Programm und Teilnehmerlisten werden ca. eine Stunde vor dem ersten Start ausgegeben | |
| Mitteilungen: | Am Schwarzen Brett sind bindend. | |
| Bootsliegeplatz: | Auf dem Clubgelände des SRS bei Baierbach am Simssee. Ab dem Bahnübergang in Stephanskirchen weisen an den Kreuzungen SRS-Schilder den Weg zum Vereinsgelände. |
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| Veranstaltungen: | Am Samstag nach den Wettfahrten Seglerhock mit Brotzeit und Freigetränk auf dem Clubgelände. Das Clubhaus ist während der beiden Wettfahrttage bewirtschaftet.. | |
| Quartierwünsche: |
Verkehrsverein Simssee, 83071 Stephanskirchen, Tel.08036 / 615 |
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| Verantwortliche Führung eines Bootes: |
In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. |
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Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. |
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